Allgemein

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Im Drop-Down-Menü Gericht werden alle für diesen Akt zuständigen Gerichte angezeigt: Primär werden die örtlich zuständigen Gerichte, bezogen auf den Wohnort bzw. Firmensitz des Gegners, angezeigt. Wurden in den Kurrentiendetails Angaben für eine abweichende Zuständigkeit gemacht, dann werden in erster Linie diese Gerichte herangezogen. Auch in der Mahnklage selbst kann bei Abweichung bezüglich der gesetzlichen Zuständigkeit (Wohnsitz des Gegners) noch weitere Angaben getätigt werden.

 

Sollte wider Erwarten keines der angeführten Gerichte zuständig sein, erhalten Sie über das Icon KUR_Waage weitere Gerichte zur Auswahl. Gibt es für einen Ort mehrere sachlich zuständige Gerichte (z.B. zwei Bezirksgerichte), dann wird eine Warnmeldung eingeblendet. Zur Auswahl eines anderen Gerichts als vorgeschlagen, können Sie auch im Feld Gericht die F1-Taste drücken.

 

KUR_Gericht

 

 

KUR_Gericht2

 

Nach Eingabe der Postleitzahl und Klicken auf das Such-Icon erhalten Sie nun alle Gerichte, die für diese Postleitzahl zuständig sind. Über die Option alle Gerichte und nachfolgendem Klick auf die Lupe werden alle Gerichte angezeigt; das für Sie in Frage kommende Gericht übernehmen Sie mit einem Doppelklick in den Akt.

 

 

Sollte es sich um eine Klage im arbeitsgerichtlichen Verfahren handeln, ist die Checkbox Klage im arbeitsgerichtlichen Verfahren anzuhaken.

 

Mahnklage 7

 

 

Im Reiter Zinsbegehren, Forderungsübergang, Beweise können direkt in der Mahnklage noch Angaben zum Zinsbegehren, ein Forderungsübergang oder auch Beweiscodes angeführt werden.

 

 

Mahnklage 1

 

 

Mahnklage 3