Einfaches Exekutionspaket §19 Abs. 2 EO

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Dieses Exekutionspaket beinhaltet die Fahrnisexekution sowie die Forderungsexekution nach § 295 EO (vormals § 294a EO).

 

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Für diese Exekution ist die Angabe eines Geburtsdatums bei der verpflichteten Partei notwendige Voraussetzung (in den Personenstammdaten des Gegners). Bedenken Sie, dass eine solche Exekution gegen nicht-natürliche Personen nicht möglich ist, auch nicht in einer gemeinsamen Exekution gegen eine natürliche und eine nicht-natürliche Person (wenn ein Titel gegen beide gerichtet ist): z. B. Verkehrsunfall (Lenker, Fahrzeughalter, Versicherer).

 

Es besteht die Möglichkeit, unter Einstellungen/Konfiguration/Leistungserfassung/Seite 3/Bei Forderungsexekution gemäß §294a EO: folgenden Text zum Weiteren Vorbringen hinzufügen einen standardisierten Text, in Verbindung zu einer Leistung zur Erstellung eines Exekutionsantrags gemäß § 295 EO, zu erfassen. Dieser selbstdefinierte Text wird dann automatisiert in den Bereich des Weiteren Vorbringens (Randziffer 11) einer ERV-Zusammenfassung oder des Word-Dokuments über die Dokumentvorlage eingesetzt.

 

Beispiel

Es wird beantragt, falls beim Abfrageergebnis als Drittschuldner ARBEITSMARKTSERVICE bekannt gegeben wird, dass in diesem Falle auf die Abgabe der Drittschuldnererklärung V E R Z I C H T E T wird.

 

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