Tarif: Exekutionen mit "nur Gebühren" im Kostenverzeichnis |
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In jenen Spezialfällen wo Sie bei Exekutionen als Kosten nur die Gerichtsgebühren geltend machen können, können Sie nun in der Exekutionsleistung den Tarif auf Manuell: 0,00 einstellen. Die Vorgabe für die Pauschalgebühr wird somit beibehalten.
In der ERV-Zusammenfassung werden die Kosten dann mit dem Code G Gerichtskosten verzeichnet:
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