Gebühreneinzug Zweite Partei

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In der Exekutions-Leistung steht im Reiter Kosten in der Auswahl Einzugskonto der Eintrag Zweite Partei, somit die Zahlpflicht des 1. Verpflichteten zur Verfügung. In den ERV-Sendedaten der Exekution wird dann der Gebührenindikator auf 2, Gebührenpflicht der 2. Partei, gesetzt.

 

Jedoch weisen wir darauf hin, dass dieser Gebühreneinzugsindikator nur unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel für Behörden, zu verwenden ist.