Rückverkehr

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Folgender Rückverkehr kann im EU-Mahnverfahren zugestellt werden:

 

Aufforderung zur Vervollständigung und/oder Berichtigung

Vorschlag an den Antragsteller zur Änderung

Entscheidung über die Zurückweisung

Vollstreckbarerklärung

Formloses Schreiben

 

Eine Aktenzeichenrückmeldung gibt es nicht.

 

Der EU-Zahlungsbefehl wird dem Antraggegner und nicht dem Antragsteller zugestellt. Dem Antragsteller wird dann zu gegebener Zeit die Vollstreckbarkeitserklärung per ERV-Rückverkehr übermittelt.