Einspruch gegen den Zahlungsbefehl

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Die Leistungsart Folgeeingabe und Einspruch im EuM-Verfahren können nur beim BG für Handelssachen Wien eingebracht werden. Bei Auswahl der entsprechenden Leistung ist somit das BG für Handelssachen Wien voreingestellt.

 

Folgeeingaben und Einsprüche im EuM-Verfahren vor einem ausländischen Gericht müssen somit postalisch übermittelt werden.

 

 

Kurr_EUM_Folgeeingabe_6

 

 

Im Reiter Allgemein sind die GZ und das Feld Datum des Zahlungsbefehls entsprechend dem EU-Zahlungsbefehl zu befüllen.

 

 

EUME