Einspruch gegen den Zahlungsbefehl |
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Die Leistungsart Folgeeingabe und Einspruch im EuM-Verfahren können nur beim BG für Handelssachen Wien eingebracht werden. Bei Auswahl der entsprechenden Leistung ist somit das BG für Handelssachen Wien voreingestellt.
Folgeeingaben und Einsprüche im EuM-Verfahren vor einem ausländischen Gericht müssen somit postalisch übermittelt werden.
Im Reiter Allgemein sind die GZ und das Feld Datum des Zahlungsbefehls entsprechend dem EU-Zahlungsbefehl zu befüllen.
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