Reiter "EUM Seite 2"

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Im weiteren Reiter EUM Seite 2 sind Angaben zu tätigen, warum die Forderung als grenzüberschreitend anzusehen ist, ob es sich um einen Verbrauchervertrag handelt, eine Vertragsstrafe geltend gemacht oder die Überleitung in ein ordentliches Verfahrens abgelehnt wird.

 

Standardmäßig wird als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Antragstellers Österreich angeführt.

 

Beim Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragsgegners wird automatisiert das Land, welches in den Personendaten des Antragsgegners angeführt ist, gesetzt.

 

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