Keine doppelte Listung der Kanzlei bei identen Personen- und Kontodaten

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Wird z.B. in der Eigentumseinverleibung bei der Auswahl Gebühreneinzug der Antragsvertreter als Person mit den Kontodaten eingesetzt, wird dieser auch ein weiteres Mal im Antrag angeführt (einmal als Antragsvertreter und einmal als Beteiligter aufgrund dieses Gebühreneinzugs).

 

Werden zwar dieselbe Person, aber unterschiedliche Konten für diese Bereiche verwendet, muss diese Person nach wie vor zweimal in der webERV-Zusammenfassung aufscheinen, da schnittstellenbedingt pro Person nur ein Konto in diese übertragen werden kann.

 

Sind Einzugskonto für die Pauschalgebühr (auszuwählen in der Leistung) sowie Gebühreneinzugskonto für die Eintragungsgebühr (auszuwählen im Begehren) jedoch ident – wird diese Person zwar nach wie vor zweimal in den allgemeinen Antragsdaten angezeigt – jedoch nur einmal in die Zusammenfassung (als Antragsvertreter) übernommen.