Anlegen einer Insolvenz-Buchhaltung

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Hierfür wird auf das Kapitel 1.3.7 Buchhaltungen verwiesen!

 

Grundsätzlich wird - wie in Kapitel 1.3.7 beschrieben - immer eine normale Buchhaltung angelegt. Es besteht aber ebenso die Möglichkeit, eine Insolvenz-Buchhaltung als Fremdgeldbuchhaltung zu führen.

 

Eine ausführliche Anleitung zum Thema Buchhaltung finden Sie in unserem Xpert-Handbuch Buchhaltung und OP-Verwaltung.