Ersichtlichmachung

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Wählen Sie den gewünschten Gegenstand:

 

 

GB_WEErsicht1

 

Die Ersichtlichmachung für eine Person, muss nur bei gewissen Ersichtlichmachungen (Eigentümervertreter, Verwalter) angegeben werden.

 

GB_WEErsicht2

 

Eine Ersichtlichmachung im Wohnungseigentum kann entweder auf einer bestehende Einlage oder in einer in diesem Antrag begehrten Neue Einlage beantragt werden:

 

GB_WEErsicht3

 

Wählt man in einem anderen Begehren neu anzulegende Einlage so kann genau ein Begehren Einlage Neueintragung ausgewählt werden.

 

GB_WEErsicht4

 

Zu den Gegenständen können keine beschreibenden Angaben gemacht werden, jedoch besteht die Möglichkeit einen Eintragungszusatz sowie eine Gesetzesgrundlage anzugeben.

 

GB_WEEndgAnm6

Die Gesetzesgrundlage ist kein Pflichtfeld und kann einen Gesetzesverweis zur Eintragung enthalten.