Anmerkung

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Zur Anmerkung von endgültigem Wohnungseigentum können Sie zwischen bestehender und (in einem anderen Begehren) neu anzulegender Einlage wählen. Weiters wählen Sie den anzumerkenden Gegenstand aus.

 

GB_WEEndgAnm1

Bei den Gegenständen Zusage der Einräumung und Übertragung Zusage Einräumung ist eine Objektbezeichnung anzugeben.

 

GB-WEEndgAnm2

Wählen Sie den Gegenstand Vorbehaltene Verpfändung, so verändert sich die Maske wie folgt:

 

GB_WEEndgAnm4

Bei der Vorbehaltenen Verpfändung ist es erforderlich, die Höhe der Forderung anzugeben. Möglich ist es auch, weitere Angaben zur Nebengebührensicherstellung und zu den Zinsen zu machen.

 

GB_WEEndgAnm5

Bei Zusage Einräumung und Übetragung Zusage Einräumung können maximal zwei Personen als Berechtigte angegben werden. Im Falle der Vorbehaltenen Verpfändung gibt es keine Beschränkung der anzugebenden Personen.

 

GB_WEEndgAnm6

Die Gesetzesgrundlage ist kein Pflichtfeld und kann einen Geseztesverweis zur Eintragung enthalten.