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Ein sonstiges Begehren/Sonstiges/Änderung wählen Sie um eine Änderung zu begehren.
Die Bezeichnung ist für Sie frei wählbar und wird nicht an das Gericht mitgeschickt. Es hilft von außen festzustellen, um welche Art des Sonstigen Begehrens es sich handelt.
Bei der Änderung können Sie sich etweder auf eine bestehende Eintragung oder auf eine Eintragungskategorie beziehen.
Bezug auf eine bestehende Eintragung:
Wählen Sie die zugrunde liegende A-,B- oder C-LNR und fügen Sie diese mit dem Icon
Bezug auf Eintragungskategorie:
Zur Auswahl stehen die Kategorien Gutsbestand oder Aufschrift.
Es können Berechtigte angegeben werden, die Angabe ist aber optional.
Das Feld Begehrenstext ist ein Pflichtfeld. Hier geben Sie den Text Ihres Begehrens ein z.B. Einverleibung Belastungs- und Veräußerungsverbot. Achten Sie auf die korrekte Formulierung (Einverleibung, Anmerkung, Ersichtlichmachung etc.)
Auch im Sonstigen Begehren steht die Angabe von Gebühren zur Verfügung. In den meisten Fällen bleibt dieser Bereich unausgefüllt, es sei denn das einzutragende Recht unterliegt einer Eintragungsgebühr.
Zu den Gebühren können nun unterschiedliche Angaben gemacht werden. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Kapitel Allgemeine Felder.
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