Begehrensarten

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Jeder Grundbuch-webERV Antrag besteht aus einem oder mehreren Begehren. Grundsätzlich gilt, dass jedes Begehren bzw. jede Eintragungszeile (wie z.B. bei der Eigentumsrechts Eintragung) eine Eintragung zur Folge hat, daher muss auch z.B. für jeden neuen Eigentümer ein eigenes Begehren gemacht werden.

 

GB_Begehrensarten-Eintragungszeilen

 

In den folgenden Unterpunkten werden alle zulässigen Begehrensarten genauer beschrieben.