Allgemeine Felder

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Gewisse Felder kommen in dem Großteil der einzelnen Begehren vor. Diese werden zusammengefasst in diesem Kapitel beschrieben, da sie in jedem Begehren dieselbe Funktion haben.

 

Liegenschaftsdaten

 

In der linken oberen Ecke der Begehrensmaske werden Einlage und Katastralgemeinde der bezughabenden Liegenschaft angezeigt. Durch Klick auf den Pfeil rechts kann zwischen den im Akt befindlichen Liegenschaften gewählt werden.

 

GB_AllgFelderNeu

 

Wird hier eine andere Liegenschaft ausgewählt, kommt die nachfolgende Info-Meldung:

 

 

GB_Allg.Felder2

 

Diese weist darauf hin, dass jene Daten welche die ursprünglich ausgewählte Liegenschaft betroffen haben (z.B. BLNRn), zurückgesetzt werden.

 

 

Angaben zu den Gebühren der Eintragungsgebühr des einzutragenden Rechtes:

 

Hier sind die Daten bezüglich der Eintragungsgebühr des einzutragendes Rechtes anzugeben.

 

 

GB_Allg.Felder3

Bemessungsgrundlage: Betrag, der der Berechnung der Eintragungsgebühr zugrunde liegt

Referenznummer: z.B. Einheitswert-Aktenzahl

FinanzOnline Erf.Nr.: erhält man bei der Berechnung über Finanzonline

Vorgangsnummer: Die Vorgangsnummer erhält man seit 01.07.2015 bei der Berechnung über Finanzonline. Es ist möglich bis zu 20 Vorgangsnummern anzugeben.

 

Durch Klick in das Feld Vorgangsnummer öffnet sich die Eingabemaske. Über das grüne Plus können weitere Vorgangsnummern erfasst werden. Die Anzahl der eingegebenen Vorgangsnummern wird in Klammern angezeigt:

 

GB_Allg.Felder5

 

Beim Speichern der Maske wird das Format der VGNR geprüft, sollte dieses nicht korrekt sein, wird folgende Warnmeldung ausgegeben:

 

GB_Allg.Felder6

 

Es wird empfohlen, die Eingabe zu korrigieren und auf die Schaltfläche Nummer ändern zu klicken. Eine falsche Vorgangsnummer könnte unter Umständen zu einem Verbesserungsauftrag seitens des Gerichtes führen.

 

Nach Eingabe einer Vorgangsnummer bei der Bemessungsgrundlage wird die Gebührenart automatisch auf Selbstberechnung gestellt.

 

Wird die Auswahl Selbstberechnung im Falle einer eingegebnen VGNR wieder entfernt bzw. im Feld Gebühren etwas anderes ausgewählt, wird beim Speicherversuch des Begehrens folgende Warnmeldung ausgegeben:

 

GB_Allg.Felder-FM wenn Vorgangsnummer entfernt wird

 

 

Erst nach Korrektur der Gebührenangabe kann das Begehren gespeichert werden!

 

 

GB_Allg.Felder8

Statt der Angabe eines genauen Betrages kann man sich bei der Bemessungsgrundlage auch auf eine andere Eintragungszeile beziehen. Es ist also möglich bei Eigentumsrechts Eintragungen, nur bei der ersten Eintragungszeile / Eigentümer die Gesamtbemessungsgrundlage anzugeben und bei den restlichen Zeilen des Eigentümers auf die erste Zeile zu verweisen.

 

Gebühren:

 

Das Feld Gebühren innerhalb eines Begehrens dient zur Angabe der Vorgehensweise bezüglich der Eintragungsgebühr.

 

Folgende Angaben sind möglich:

 

keine Angaben

Gebührenbefreigung

Gebühreneinzug

Selbstberechnung (Hinweis: nicht im Begehren Pfandrecht)

Gebührenvorschreibung

 

 

Bei der Wahl Gebühreneinzug ist die Person von dessen Konto die Abbuchung erfolgen soll, einzugeben. Dadurch wird das zur Person erfasste Konto automatisch in die Maske eingefügt. Sind zur ausgewählten Person mehrere Konten erfasst, kann aus der Auflistung das gewünschte Konto gewählt werden.

 

 

GB_Allg.Felder9

 

GB_Allg.Felder10

 

Gebührenfreitext:

 

Das zum 15.01.2015 neu geschaffene Feld Gebührenfreitext steht in folgenden Begehren/Bereichen zur Verfügung:

 

Eigentumsrecht: Vormerkung und Anmerkung (bei Auswahl des Gegenstandes Rechtfertigung)

Singularpfandrecht: Eintragung

Simultanpfandrecht: Eintragung

Rangordnung: Anmerkung Verpfändung

Sonstiges Begehren: Neueintragung und Änderung

Grundstückveränderungen: Grundstücks Ab- und Zuschreibung

Trennstücktabelle Durchführung

Antragsdaten in der Leistung

 

Innerhalb der aufgelisteten Begehren befindet sich dieses neue Feld jeweils unterhalb des Auswahlfeldes Gebühren, in den Antragsdaten der Leistung unterhalb des Feldes Gebührenbefreiung.

 

GB_Allg.Felder11

 

GB_Allg.Felder12

 

Eintragungszusatz:

 

 

GB_Allg.Felder13

 

Das Feld Eintragungszusatz befindet sich in fast jedem Begehren, außer in den sonstigen Begehren. Hier sind Zusätze, welche im Grundbuch eingetragen werden sollen, anzugeben. Das Feld kann auch verwendet werden, um weitere Informationen zum Begehren, welche nicht strukturiert angegeben werden können, anzuführen. Der Text sollte jedoch kurz und schlüssig sein.

 

Urkunden:

 

In den meisten Begehren können Urkundenreferenzen hinzugefügt werden. Durch Rechtsklick in das weiße Feld kann gewählt werden, ob eine neue oder bereits im Akt erfasste Urkunden hinzugefügt werden soll. Im Feld Kapitel kann zusätzlich noch das bezughabende Kapitel der Urkunde angeführt werden.

 

 

GB_Allg.Felder14