eZustellung - ERV Zustellung an Behörden des Landes Salzburg |
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Es können nun an einige Behörden des Landes Salzburg ERV Einbringungen zugestellt werden. Um diese nutzen zu können ist zunächst eine entsprechende Leistung zu definieren.
Leistung eZustellung definieren
Unter Einstellungen/Leistungen/Leistungs-Arten können Sie eine eigene Leistungs-Art eZustellung erstellen.
Mittels Plus-Icon kann eine neue Leistungs-Art angelegt werden. Bitte beachten Sie, dass als Kategorie Sonstige gewählt werden muss.
Ist die Leistungs-Art angelegt, so können direkt in dieser die entsprechenden Leistungen unter Einstellungen/Leistungen/Bearbeiten, Sortieren angelegt werden. Ist die Leistungs-Art auf den linken Seite markiert, kann mittels Plus-Icon zu dieser Leistungs-Art eine neue Leistung erstellt werden.
Da es künftig Erweiterungen in diesem Bereich geben wird empfehlen wir ein eindeutiges Kürzel bzw eine eindeutige Bezeichnung in den Leistungseigenschaften.
In den Leistungseigenschaften ist weiters unter ERV /jurXpert-Übersicht und ERV Schriftsatz Option die e-Zustellung zu wählen.
Mittels grünen Häkchens kann die Maske Leistungseigenschaften gespeichert werden, der Leistungskatalog kann mittels X-Symbol geschlossen werden. Die Leistung kann nun in einem Akt angelegt werden.
Leistung eZustellung im Akt
Der Empfänger, eine mögliche Behörde des Landes Salzburg, ist im Akt als beteiligte/sonstige Person anzulegen. Folgende Behörden können aus dem Anwaltskatalog importiert werden:
•Amt der Salzburger Landesregierung •Landesverwaltungsgericht Salzburg •Bezirkshauptmannschaft Hallein •Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung •Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau •Bezirkshauptmannschaft Tamsweg •Bezirkshauptmannschaft Zell am See
Ist der Empfänger im Akt erfasst, so kann im Aktreiter Leistungen die vorher definierte Leistung für die eZustellung angelegt werden.
Im Leistungsreiter Allgemein finden Sie den Empfänger, die Kennung und die Aktenzahl. Als Empfänger wird die zuvor angelegte Aktperson automatisch hinterlegt. Auch die Kennung ist bereits hinterlegt. Die Aktenzahl muss unter Empfänger AZ eingetragen werden.
Unter Beteiligte Personen ist der Empfänger als sonstige Person sichtbar. Diese muss nicht nochmals über die Checkbox aktiviert werden sondern ist durch das Feld Empfänger in der ERV-Zusammenfassung mitenthalten.
Im Reiter Dokumentanhang findet sich der Betreff, der für die eZustellung ein verpflichtendes Feld ist. Als Betreff wird die Leistungsbezeichnung automatisch übernommen, kann aber noch manuell angepasst werden.
Da bei der eZustellung nur personenbezogene Daten (Name – dieser ist verpflichtend!, Adresse, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Sozialversicherungsnummer) versendet werden, sollte ein PDF-Anhang hinzugefügt werden. Dieses wird, wie gewohnt, auch im Reiter Dokumentanhang hinzugefügt.
Ist kein PDF-Anhang vorhanden, kommt bei der ERV-Erstellung eine entsprechende Warnung:
In der ERV-Zusammenfassung werden der Sender, der Empfänger und die Aktpersonen als beteiligte Personen (sofern diese in der Leistung mitenthalten sind) angedruckt, sowie der Dokumentanhang.
Rückverkehr wird mit dem Typ e-Zustellung (EZ) gekennzeichnet.
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