Exekutionsantrag wenn Forderung Null und nur mehr Nebenforderungen begehrt werden |
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Bei einem Exekutionsantrag über ERV darf die Forderung nicht Null sein, wenn nur noch eine Nebenforderung sowie Zinsen und Kosten offen sind, da dies im ERV zu einer Zurückweisung führt.
Ist die Hauptforderung in einem Exekutionsantrag Null und sind nur noch Nebenforderungen vorhanden, kommt es bei Erstellung des ERV zu folgender Meldung:
Wird mit Nein bestätigt, bleiben die Daten unverändert und die ERV-Zusammenfassung wird erstellt. Diese wird jedoch zurückgewiesen.
Wird nun mit Ja bestätigt, werden automatisiert die Nebenforderung des Exekutionstitels auf Null gesetzt und die Kosten um diese angeglichen und im Weiteren Vorbringen eingetragen.
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