Besonderheiten

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OP-Konten als Debitorenkonten:

 

Da seit jeher für jeden Rechnungsempfänger in der OP-Verwaltung ein eigenes OP-Konto geführt wurde und die Debitorenkonten auch in einer normalen GmbH-Buchhaltung im so genannten Nebenbuch geführt werden, eignet sich die OP-Verwaltung  vorzüglich als Verwaltungsinstrument der Debitorenkonten. Durch die Verknüpfung von Buchhaltung und OP-Verwaltung einerseits und der OP-Verwaltung mit dem Akt andererseits, stellt die OP-Verwaltung ein effizientes Bindeglied zwischen der Buchhaltung und den geschäftlichen Vorgängen von Leistungserfassung und -abrechnung im normalen Kanzleibetrieb dar. Darüber hinaus bietet sie auch die Grundlage für das Mahnwesen.

 

 

Eingeschränkte Benutzerrechte in der OP-Verwaltung:

 

Da die OP-Verwaltung dadurch auch ein Bestandteil der GmbH-Buchhaltung ist, ist es erforderlich die Benutzerverwaltung so zu gestalten, dass wirklich nur buchhaltungsbefugte MitarbeiterInnen direkt in diesem Programmteil Daten erfassen oder verändern dürfen.

 

Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur OP-Verwaltung für Einnahmen-Ausgabenrechner. Gelegte Echt-Honorarnoten, Stornierungen, Korrekturen sowie Gutschriften werden automatisch in der OP-Verwaltung und gleichzeitig in der Buchhaltung gebucht. Honorarzahlung wiederum werden von der Buchhaltungskraft in verknüpfter Art und Weise ebenso gleichzeitig in der Buchhaltung sowie in der OP-Verwaltung gebucht, wodurch beglichene offene Posten automatisch ausgebucht werden.