Grundsätzliche Informationen und Einstellungen

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Vor der eigentlichen Buchhaltungstätigkeit müssen Sie eine neue Buchhaltung anlegen und noch einige Einstellungen vornehmen, die Ihnen eine effiziente Arbeitsweise garantieren. Diese Einstellungsmöglichkeiten erreichen Sie unter dem Menüpunkt E/A-Buchhaltung/Verwaltung:

 

 

02-BH

 

1. Hier können Sie eine neue Buchhaltung anlegen.
2. Hier werden anschließend die Konten angelegt und verwaltet.
3. Hier müssen danach einige Konten (Steuerkonten, Erlöskonten etc.)
       funktionell zugeordnet werden bzw. können Zugriffsrechte u. andere
       Einstellungen definiert werden.
4. Hier kann die Bezeichnung einer bestehenden Buchhaltung geändert
       werden.
5. Hier können Sie eine Buchhaltung komplett (inklusive der Buchungen)
       oder nur die Konten und Einstellungen kopieren.
6. Hier kann eine bestehende Buchhaltung gelöscht werden.
7. Hier können Sie den Kontenrahmen einer Buchhaltung für eine neue
       Buchhaltung übernehmen.
8. Hier können für periodisch wiederkehrende Buchungen, automatische

Buchungssätze angelegt werden.

9. Hier können Salden aus der Vorjahresbuchhaltung übernommen werden,
       wenn sich diese nach dem ursprünglichen Jahresübertrag noch geändert haben.

 

 

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gem. §§ 131 und 132 BAO auch für elektronische Datenträger eine siebenjährige Aufbewahrungsfrist lt §212 HGB ab Ende des Geschäftsjahres gilt und die vollständige geordnete und inhaltsgleiche Wiedergabe bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist gewährleistet sein muss.