Interne Leistungen bei Honorarlegung auf abgerechnet setzen

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Bei der Abrechnung von Leistungen über die Honorarlegung (Einzelakt- oder Multiaktabrechnung) gibt es eine Funktion, mit welcher die internen Leistungen im Abrechnungszeitraum ebenfalls den Status abgerechnet erhalten können.  Für manche Kanzleien macht dies Sinn, weil dort der Status intern nur ev. vorläufig gesetzt wurde und dann nach entsprechender Kontrolle womöglich noch auf extern gesetzt wird. Da ist es natürlich wichtig, dass im Zuge der Abrechnung kontrollierte interne Leistungen zusätzlich durch das Abrechnungskennzeichen markiert sind, damit man diese keiner neuerlichen Kontrolle unterziehen muss.

 

 

Über die Konfiguration/Leistungsabrechnung/Erweitert(4)/Interne Leistungen: Nach Honorarlegung ... Interne Leistungen im Abrechnungszeitraum auf abgerechnet setzen können Sie hier einstellen, ob interne Leistungen automatisch im Abrechnungszeitraum auf abgerechnet gesetzt werden sollen oder nicht. Grundsätzlich erscheint gegebenenfalls nach dem Speichern der jeweiligen Honorarnote noch eine Rückfrage, wenn Sie in der oben genannten Konfigurationseinstellung die Option ohne Rückfrage aktivieren, unterbleibt diese Rückfrage und die internen Leistungen des Aktes werden automatisch auf abgerechnet gesetzt.