Kosten: Exkludieren von Abrechnungsarten |
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Um Leistungen bezüglich bestimmter Abrechnungsarten zu exkludieren steht in der großen Leistungserfassungsmaske im Reiter Kosten die Option Diese Leistung exkludieren bei Honorarabrechnung nach: Einheitssatz/Einzelleistung/Stundensatz zur Verfügung.
Dadurch werden die Kosten bei der gesetzten Abrechnungsart der Leistung in der Honorarlegung entsprechend exkludiert.
Diese Funktion steht bereits in der Leistungsdefinition zur Verfügung:
Die entsprechenden Leistungskürzeldefinitionen finden Sie unter Einstellungen/Leistungen/Bearbeiten, Sortieren, wenn Sie die gewünschte Leistung zum Bearbeiten öffnen und das Registerblatt Zeitaufwand/Abrechnung aufrufen:
Als Anwendungsbeispiel sei das Aktenstudium nach TP 7 (2) genannt, welches laut Tarif zwar Einheitssatz enthält, von den Gerichten in der Praxis jedoch nicht anerkannt wird. Mittels der Vordefinitionsmöglichkeit im Leistungskürzel kann das Aktenstudium von Gerichtskostennoten und Honorarnoten nach Einheitssatz von vornherein exkludiert werden.
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