Arbeitsgerichtliche Klage

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In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die entsprechende Kennzeichnung (CGa) in der Leistung für die ERV-Einbringung erforderlich. Ist diese nicht gesetzt, wird die ERV-Einbringung zurückgewiesen.

 

Wird im Bereich der Erfassung der Leistungen, ein für das arbeitsgerichtliche Verfahren zugehöriger Anspruchscode in einer oder mehreren Forderungen ausgewählt,

 

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so wird in die Leistungen der Leistungsarten Klage und ADV-Mahnklage

 

die Option arbeitsgerichtliche Klage gesetzt und

das entsprechende Arbeits- und Sozialgericht / Landesgericht vorselektiert.

 

 

Hinweis:

 

Werden direkt die Leistungen ADV-Mahnklage arbeitsgerichtlich (Kürzel: MK2A/MK3A) oder eine Klage mit der notwendigen Option arbeitsgerichtliche Klage ausgewählt, so ist

 

die Leistungsbezeichnung arbeitsgerichtliche Klage angeführt;

im Reiter Klage die für die ERV-Einbringung erforderliche Option Klage im arbeitsgerichtlichen Verfahren gesetzt und

das entsprechende Arbeits- und Sozialgericht / Landesgericht gleich mit ausgewählt.