Arbeitsgerichtliche Klage |
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In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die entsprechende Kennzeichnung (CGa) in der Leistung für die ERV-Einbringung erforderlich. Ist diese nicht gesetzt, wird die ERV-Einbringung zurückgewiesen.
Wird im Bereich der Erfassung der Leistungen, ein für das arbeitsgerichtliche Verfahren zugehöriger Anspruchscode in einer oder mehreren Forderungen ausgewählt,
so wird in die Leistungen der Leistungsarten Klage und ADV-Mahnklage
•die Option arbeitsgerichtliche Klage gesetzt und •das entsprechende Arbeits- und Sozialgericht / Landesgericht vorselektiert.
Hinweis:
Werden direkt die Leistungen ADV-Mahnklage arbeitsgerichtlich (Kürzel: MK2A/MK3A) oder eine Klage mit der notwendigen Option arbeitsgerichtliche Klage ausgewählt, so ist
•die Leistungsbezeichnung arbeitsgerichtliche Klage angeführt; •im Reiter Klage die für die ERV-Einbringung erforderliche Option Klage im arbeitsgerichtlichen Verfahren gesetzt und •das entsprechende Arbeits- und Sozialgericht / Landesgericht gleich mit ausgewählt.
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