Personenverzeichnis |
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Die Abfrage im Personenverzeichnis ist nur mit einer besonderen Abfragebefugnis möglich (z.B. Notare [vom BEV zugeteilte persönliche Berechtigung]). Dafür gibt es gesonderte Zugangsdaten, die man auch in notarXpert unter den Web-Einstellungen eintragen muss. Siehe dazu das Kapitel Web-Einstellungen einrichten.
Zum Erstellen von Abfragen im Personenverzeichnis ist es - wie bereits in den vorangegangenen Kapiteln näher ausgeführt - erforderlich, zunächst eine neue Leistung zu definieren und dieser die entsprechende Web-Einstellung zuzuordnen (siehe auch Web-Einstellung einer Leistungsdefinition zuordnen). Erfassen Sie nun eine neue Leistung mit der entsprechenden Leistungsdefinition. Sie gelangen über das Icon (Internet-Explorer) automatisch in die Datenbank und können mit der Abfrage wie gewohnt starten. Fahren Sie fort wie z.B. im Kapitel Urkundensammlung beschrieben.
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