Elektronische Akteinsicht |
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Mit dieser Applikation kann man elektronisch auf das gerichtliche Geschäftsregister zugreifen.
Für die Akteinsicht gibt es eine eigene Web-Einstellung:
Zum Anlegen dieser Web-Einstellung siehe auch das Kapitel Web-Einstellungen einrichten. Gehen Sie anschließend vor, wie im Kapitel Web-Einstellungen einer Leistungsdefinition zuordnen beschrieben, um eine neue Leistungsart anzulegen. Wenn Sie nun alle Einstellungen getätigt haben, erfassen Sie eine neue Leistung mit der entsprechenden Leistungsdefinition. Klicken Sie anschließend auf das Icon (Internet-Explorer). Sie gelangen automatisch zur Eingabemaske und können wie gewohnt Ihre Abfrage starten. Das Ergebnis der Abfrage wird in einem PDF angezeigt und kann mit dem Icon (Speichern) im Acrobat Reader automatisch im Akt gespeichert und der Leistung zugeordnet werden.
Wenn Sie den Webbrowser schließen, werden Sie automatisch ausgeloggt.
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