Rückstehung

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Sie können Rückstehungserklärungen von Gläubigern in der Insolvenzforderung berücksichtigen. Dazu steht Ihnen das Feld Rückstehung zur Verfügung, in welches der gesamte Rückstehungsbetrag einzutragen ist. Dieser Betrag wird in weiterer Folge von der Berechnungsgrundlage für die Ausschüttung abgezogen. Berechnungsgrundlage ist sodann der Unbedingt Anerkannte Betrag abzüglich Rückstehung.

 

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Im Aktmenü Verteilungsentwurf werden Sie in der Spalte Info durch die Markierung R auf die Rückstehung aufmerksam gemacht.

 

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Am Deckblatt des Verteilungsentwurfs werden Rückstehungen ebenfalls angezeigt:

 

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