Registrierkassenmodul |
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Ab 01.01.2016 besteht grundsätzlich die Verpflichtung für alle Unternehmer ab einem Bargeldumsatz von € 7.500,- und einem Gesamtumsatz von € 15.000,- im Jahr, für die Entgegennahme von Bargeld einen gesetzeskonformen Beleg auszustellen und diesen Vorgang in einem Datenerfassungsprotokoll zu registrieren.
Mit dem notarXpert-Modul Registrierkasse können Sie dieser Verpflichtung, in Verbindung mit einem handelsüblichen Drucker, nachkommen.
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