Mitarbeitereinstellung für Gebührenentrichtung |
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1.Grundbuch: webERV-Easy: Mitarbeitereinstellung für Gebührenentrichtung bei Grundbuchgesuchen Werden Grundbuchgesuche über webERV-Easy erstellt, gibt es nunmehr eine neue Einstellung hinsichtlich der Gebührenentrichtung. In den Mitarbeiterdaten
Hierfür stehen in den Mitarbeiterdaten des Klagevertreters die neuen Reiter Grundbuch Gebühren und Grundbuch Antrag zur Verfügung.
Grundbuch Gebühren: Hier definieren Sie die Angaben hinsichtlich Eintragungsgebühr für die Begehren Eigentumseinverleibung und Pfandrecht.
Hinweis: Diese Option ist nur bei Erstellung des Gesuchs mittels webERV-Easy möglich!
Grundbuch Antrag: Hier kann ein Konto für die abzubuchende Pauschalgebühr hinterlegt werden, welches bei der Leistungserstellung zu einem Grundbuchgesuch dann immer herangezogen wird.
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