Sonstige Exekution |
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Bei den sonstigen Exekutionen gibt es drei Verfahren, bei welchen schon bei Antragstellung Vollzugsgebühren fällig werden: Zwangsverwaltung, Exekution zur Herausgabe oder Leistung beweglicher Sachen und die Exekution auf andere Vermögensrechte.
Dementsprechend wurden speziell für diese drei Exekutionsarten eigene Checkboxen programmiert, die – bei Aktivierung – die entsprechenden Vollzugsgebühren verzeichnen.
Dennoch müssen, so wie bei allen anderen sonstigen Exekutionen, nähere Angaben zur Exekution im darunterliegenden Feld gemacht werden.
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