Register "Zeuge, Sachverständige" |
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Zeugen und Sachverständige müssen zuvor im Akt als sonstige Person angelegt oder hinzugefügt worden sein. Im Reiter Zeug.(e)/Sachv.(erständiger) ist die entsprechende Person zu markieren und über das Kontextmenü die Rolle zu definieren. Wird in diesem Reiter keine Rolle vergeben, wird die Person auch nicht in die Klage gesetzt.
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