Register "Zeuge, Sachverständige"

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Zeugen und Sachverständige müssen zuvor im Akt als sonstige Person angelegt oder hinzugefügt worden sein. Im Reiter Zeug.(e)/Sachv.(erständiger) ist die entsprechende Person zu markieren und über das Kontextmenü die Rolle zu definieren. Wird in diesem Reiter keine Rolle vergeben, wird die Person auch nicht in die Klage gesetzt.

 

KUR_Zeuge