Register "Leistung" und "Pers., Gericht" |
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Bitte beachten Sie hierzu die Beschreibung unter dem Kapital Erfassen einer Mahnklage.
Erläuterung zum Kontextmenü
Bei bestimmten webERV-Eingaben, vor allem bei Zwangsversteigerungen sowie einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung, ist die Angabe der Geburtsdaten auch bei Mandanten verpflichtend.
Hierfür kann in der großen Leistungserfassungsmaske im Reiter Pers., Gericht über das Kontextmenü (rechte Maustaste) die Funktion Geburtsdaten von Klient(en) über ERV versenden ausgewählt werden und werden sodann in der webERV-Zusammenfassung die Geburtsdaten der Mandanten angeführt.
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