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Im Feld der vorprozessualen Kosten finden Sie alle Leistungen, die zeitlich vor der Mahnklage liegen.
Über das Kontextmenü (rechte Maustaste) können Sie angeben, welche dieser Leistungen Sie kapitalisieren, verzeichnen oder als Nebenforderung in die vorliegende ADV-Mahnklage aufnehmen wollen. Sollen vorprozessuale Kosten aber als Nebenforderungen iS des § 54 Abs 2 JN aufgenommen werden, dann sind diese als Forderungen mit Anspruchscode N anzulegen. Dadurch wird bewirkt, dass vorprozessuale Kosten nicht den Streitwert erhöhen, aber dennoch eingeklagt werden.
Im Feld der Forderungen finden Sie eine Auflistung aller Ihrer erfassten Forderungen, mitsamt dem noch offenen Kapital und Zinsen. Achten Sie darauf, dass Sie alle Forderungen die eingeklagt werden sollen, auch aktiviert haben.
Sollte es sich um eine Klage im arbeitsgerichtlichen Verfahren handeln, können Sie diese Option im linken unteren Eck durch anklicken der Checkbox auswählen.
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