Pfändungsrechner |
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Die Pfändungsberechnung dient zur Berechnung jenes Betrages, welcher bei einer Lohnpfändung vom Einkommen erhalten bleibt (Existenzminimum) und wie viel davon gepfändet werden darf. Somit kann der Wert der von einem Drittschuldner geleisteten Zahlung schnell geprüft werden.
Unter Hilfsmittel/Berechnungstools/Pfändungsberechnung
wird der Pfändungsrechner gestartet. Einzutragen ist das monatliche Einkommen sowie allfällige Unterhaltspflichten. Handelt es sich bei der Person um einen AMS-Bezieher, so ist AMS-Bezug anzuhaken (AMS-Bezieher erhalten im Gegensatz zu Angestellten kein 13. und 14. Gehalt).
Beispiel: monatliches Einkommen von EUR 1.700,00, Unterhaltspflicht für 2
Der pfändbare Betrag beläuft sich auf EUR 240,00.
Wichtiger Hinweis: Für die Berechnung der Pfändung durch Unterhaltsgläubiger dürfen diese Unterhaltspflichten, aufgrund derer die Unterhaltspfändung durchgeführt wird, nicht bei den Unterhaltspflichten angegeben werden.
Einstellungen Die für die Berechnung heranzuziehenden jeweils zum Jahresbeginn durch das BMJ bekannt gegebenen Richtwerte, werden mittels Einspielens der entsprechenden JXI-Datei per Autoupdate oder manuellem Import über Wartung/Import in Ihre jurXpert Datenbank eingespeist.
Es besteht aber auch die Möglichkeit unter Hilfsmittel/Berechnungstools/Pfändungsberechnung über das Stift-Icon die Standardwerte (gemäß oben angezeigten Beträgen für das Jahr 2015) manuell zu überarbeiten - wenn beispielsweise kein Update eingespielt wird - und mittels grünem Häkchen zu speichern. Diese geänderten Werte werden dann für die Berechnung herangezogen.
Die für das Jahr 2015 aktuellen Werte entnehmen Sie bitte der Homepage der Justiz auf Seite 22 unter
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