Neuen Titel erfassen |
Top Previous Next |
In können Sie einen Titel auch ohne vorige Erstellung einer Leistung anlegen. Vor allem, wenn nicht Ihre Kanzlei der ursprüngliche Leistungserbringer ist. Diese Leistungen werden daher als bereits abgerechnet in der Honorarlegung markiert.
Hierfür gehen Sie wie folgt vor:
Im Reiter Leistungen gelangen Sie über die rechte Maustaste in das Kontextmenü und wählen Neuer Titel aus.
Wählen Sie die Art des Titels aus, beachten Sie bitte, dass bevor Sie Exekution führen können, immer eine Klageleistung vorher geht.
Geben Sie nun das Datum des Titels ein und bestätigen die Maske mit dem Häkchen.
Ergänzen Sie die Felder um die Titeldaten und geben Sie im zweiten Reiter Zusammensetzung die vom Gericht tatsächlich bewilligten Kosten ein und bestätigen die Eingabe mittels grünem Häkchen.
Über die rechte Maustaste Titel bearbeiten oder Kostenbestimmung können Sie Ihre Titeldaten bearbeiten.
WICHTIG: Weiters ist es nach Erfassung der Titel erforderlich, die generierte Klags-Leistung hinsichtlich der aktivierten Forderungen im Reiter Klage und in der Exekutions-Leistung im Reiter Titel, Ansp. die Aktivierung der Exekutionstitel und im Reiter ExeMittel die Exekutionsmittel zu prüfen und eventuell anzugleichen.
Das heißt, Sie öffnen die jeweilige Leistung mittels Doppelklick und wechseln in den entsprechenden Leistungsreiter und aktivieren die, des Titels und der Exekutionsbewilligung zugrunde liegenden Daten.
Weiters ist es möglich, Kostentitel im Exekutionsverfahren auf diese Art nachzuerfassen. Hierbei ist folgende Einstellung/Anwendung erforderlich:
Für die Funktion der Nacherfassung von Kostentiteln ist es unbedingt erforderlich, ein Leistungskürzel einer Leistung vom Typ Antrag zur Exekution in der Konfiguration/Leistungserfassung/Seite 3 zu hinterlegen, wenn nicht bereits hinterlegt.
Wir empfehlen diesbezüglich eine neue Leistung mit der Bezeichnung Kostentitel in der Leistungsdefinition (Einstellungen/Leistungen/Bearbeiten, Sortieren) in der Leistungsart Antrag zur Exekution anzulegen und diese Leistung in der o.a. Konfiguration für die Nacherfassung der Kostentitel zu hinterlegen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, ein bereits vorhandenes beliebiges Leistungskürzel aus der Leistungsart Antrag zur Exekution in der Konfiguration zu hinterlegen.
Wenn ein Kostentitel für einen Antrag zur Exekution über diese Funktion nacherfasst wird, muss bereits eine Exekutionsbewilligung im Akt erfasst sein. Ist dies nicht der Fall und es wird versucht einen Kostentitel zu erfassen, öffnet sich die u.a. Fehlermeldung mit dem Hinweis.
|