Kostenbestimmung einer Leistung |
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Für die Einbringung eines Exekutionsantrages muss mindestens ein Exekutionstitel vorhanden sein. In unserem Beispiel müssen wir daher unsere ADV-Mahnklage in einen solchen Exekutionstitel umwandeln – in heißt dieser Vorgang Kostenbestimmung: Eintragen des Bestimmungsdatums, der Geschäftszahl, des Titels, des Vollstreckbarkeitsdatums und schlussendlich die genaue Aufschlüsselung der Kosten, die vom Gericht bestimmt wurden.
Dazu rufen Sie das Kontextmenü der ADV-Mahnklage auf (rechte Maustaste direkt über der ADV-Mahnklage in der Leistungsübersicht) und wählen Kostenbestimmung aus.
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