Räumung |
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Im dritten Reiter Räumung können Sie die betreffenden Mietobjekte über das Kontextmenü (rechte Maustaste) oder das grüne-Plus-Icon erfassen.
Diese Daten werden in die Leistung der (Mietzins- und) Räumungs-Klage übernommen. Vorallem wird die Bemessungsgrundlage RATG und GGG anhand der Liegenschaftsdaten berechnet und für alle Leistungen herangezogen!
Ausständige Geldforderungen zum Beispiel Mietzinsrückstände sind zusätzlich im Reiter Forderungen wie zuvor beschrieben zu erfassen.
Für eine ausführliche Anleitung dieses Anwendungsbereiches wechseln Sie bitte in den Kapitel Erfassen Sonstiger Klagen/Bestand- und Räumungsklage dieses Handbuchs.
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