Forderungsanlage |
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Im Aktmenüreiter Forderungen können Sie über das Kontextmenü (rechte Maustaste) oder durch Klicken mit der rechten Maustaste auf das grüne Plus Icon Forderungen für das europäische Mahnverfahren anlegen.
Die Forderungsmaske enthält die für das europäische Mahnverfahren notwendigen Eingabefelder:
Über die rechte Maustaste im Codefeld des Anspruchscodes werden alle Anspruchscodes für das europäische Mahnverfahren gelistet und können ausgewählt werden.
Beschreibung des Anspruchs, Zinsenbegehren
Zinsen Variable Zinsen im Europäischen Mahnverfahren Auch für das Europäische Mahnverfahren wurde die Möglichkeit eingerichtet, Forderungen mit variablen Zinsen zu erfassen und mittels ERV einzubringen.
Dazu ist folgende Vorgehensweise erforderlich: Wählen Sie im Aktenmenü Forderungen über das Kontextmenü (rechte Maustaste) den Punkt Neue Forderung EU Mahnverfahren aus.
Nachdem Sie den Anspruchscode und die grundsätzlichen Forderungsangaben erfasst haben, aktivieren Sie die Option Gesetzliche Zinsen:
Der wesentliche Unterschied zu den bisherigen variablen Zinsen im beiderseitigen Unternehmergeschäft ist, dass die Prozentpunkte über dem Bezugs- oder Basiszinssatz nicht fix 8% sind, sondern manuell definiert werden können. Dieser Zinssatz muss jedoch zumindest 7% betragen.
Handelt es sich um eine Forderung innerhalb der Europäischen Währungsunion, benötigen Sie keine weitere Einstellung. Klicken Sie auf Anlegen und es wird - für den variablen Bestandteil des Zinssatzes - automatisch auf den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zugegriffen, den Sie unter Einstellungen/Sonstiges/Basiszinssatz bereits für beiderseitige Unternehmergeschäfte erfasst haben:
Bei Ländern die nicht der Europäischen Währungsunion angehören, ist der jeweils nationale Basiszinssatz des Landes zu verwenden. In diesen Fällen muss zusätzlich die zweite Option Manueller Basiszinssatz aktiviert werden. Der Zinssatz und die halbjährlichen Änderungen sind in diesem Fall manuell nachzutragen.
Sonstige Zinsen im Europäischen Mahnverfahren: Die Angaben zum Zinsenbegehren bei Forderungen im Europäischen Mahnverfahren wurden um den Punkt Sonstige (Zinscode 6) ergänzt:
Nach der Auswahl dieses Codes ist eine kurze Beschreibung zum Sonstigen Zinsenbegehren erforderlich:
Beschreibung des Anspruchs: Bei Forderungen im europäischen Mahnverfahren ist die maximale Eingabelänge vom Anspruchstext auf 128 Zeichen begrenzt.
Beweismittel: Die Beweismittel für die aushaftenden Forderungen sind im weiteren Reiter EUM - Sonstige Angaben, Beweismittel einzugeben. Anders als bei einer Mahnklage ist im europäischen Mahnverfahren die Mehrfachauswahl der Beweiscodes im webERV zulässig.
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