Ersteingabe, Änderung und Verbesserung |
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Im Aktmenüreiter Leistungen erstellen Sie über das grüne Plus Icon oder über das Leistungskürzel die Leistung für die Europäische Mahnklage.
Im Reiter Personen/Gericht steht im Feld Art im Dropdown-Menü die Auswahl Ersteingabe, Änderung und Verbesserung mit folgenden Anwendungsbereichen zur Verfügung:
Ersteingabe: Dient zur Erstellung und Einreichung einer EU-Mahnklage.
Änderung: Eine Änderung wird durch den Juristen (Antragstellervertreter) durchgeführt, bevor noch ein EU-Zahlungsbefehl erlassen wird, aufgrund Änderung der Daten oder Fehler in der Ersteingabe. Geänderte/korrigierte Daten zur Ersteingabe werden in einer neuen EuM-Leistung versendet. Zusätzlich dazu ist die Angabe der Geschäftszahl im entsprechenden Feld anzuführen. Die Geschäftszahl ist vom Antragstellervertreter bei Gericht zu erfragen, da es keine Aktenzeichenrückmeldung gibt.
Achtung: Aus allgemein-technischen Gründen ist bei ausländischen Gerichten anstelle einer Verbesserung ein Änderung der EuM-Klage zu übermitteln!
Verbesserung (nur für das österreichische Verfahren freigeschaltet): Eine Verbesserung wird vom Gericht beauftragt. Durch das Gericht kann der Rückverkehr Aufforderung zur Vervollständigung und/oder Berichtigung übermittelt werden. In diesem Fall sind die zu versendenden Daten in Ihrem Akt durchzuführen und anschließend in einer neuen Eum-Leistung
im Reiter Personen/Gericht die Option Art: Verbesserung und der vom Gericht angegebenen GZ erneut an das österreichische Gericht einzubringen.
Änderungen und Verbesserungen können von folgenden Gerichten im ERV empfangen werden:
•AT – Österreich •DE – Deutschland •IT – Italien •GR – Griechenland
Überprüfen Sie grundsätzlich die weiteren Reiter. Es besteht die Möglichkeit ein weiteres Vorbringen oder Dokumentanhang zu erfassen. Danach erstellen Sie über das webERV Icon wie gewohnt die ERV-Zusammenfassung.
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