Erfassen Sonstiger Klagen |
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Neben einer ADV-Mahnklage lassen sich in auch andere Klagen erfassen, wofür Ihnen schon bei der Programmauslieferung mehrere ERV- oder Word-Vorlagen zur Verfügung stehen. Von der ADV-Mahnklage unterscheiden sich die Sonstigen Klagen dadurch, dass das Weitere Vorbringen nicht schon bei der Leistungserfassung, sondern erst im ERV- oder Word-Dokument erfasst werden kann.
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