Parallelinsolvenz

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Zahlenmäßig wenig, aber aus rechtlicher Sicht sehr bedeutend sind Insolvenzverfahren, die parallel geführt werden. Hauptbeispiel dafür ist die GmbH & Co KG, wo über die KG selber und die persönlich haftende GmbH gleichzeitig das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bei angemeldeten Forderungen muss strikt darauf geachtet werden, ob es sich um eine zulässige Anmeldung oder eine unzulässige Doppelanmeldung handelt. Durch die Verbindung ergibt sich eine Kontrollmöglichkeit, da Xpert eine Warnung ausgibt, wenn derselbe Gläubiger bereits im verbundenen Verfahren eine Forderung angemeldet hat. Beachten Sie aber, dass diese Kontrolle nur dann erfolgt, wenn im Hauptverfahren die Forderung schon erfasst wurde.

 

Handelt es sich daher um solch einen Fall, muss das Häkchen bei Parallelinsolvenz gesetzt werden.