Laufende Geschäftskonten des Schuldners

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Laufende Geschäftskonten des Schuldners, die nicht Teil der Insolvenz sind, geben Sie nicht im Insolvenzakt, sondern in den allgemeinen Personendaten des Schuldners ein. Dazu öffnen Sie den Schuldner mittels Doppelklick und wählen den Reiter Abrechnung. Hier können Sie den jeweiligen IBAN und BIC erfassen.

 

INS_Geschaeftskonten