Doppelanmeldung in einem Parallelinsolvenzverfahren

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Über den Menüpunkt Verbundene Akten können Sie jederzeit weitere Akten zum laufenden Verfahren miteinbeziehen und anwählen, ob es sich z.B. um eine Paralellinsolvenz oder eine Solidarhaftung handelt.

 

Erfassen Sie die Anmeldung eines Gläubigers, der bereits in einem Parallelverfahren angemeldet hat, erhalten Sie eine Übersicht über all diese Anmeldungen. Auf diese Weise warnt Sie das Programm, dass es sich möglicherweise um eine Doppelanmeldung handeln könnte. Es kann sich aber auch um eine Solidarhaftung handeln, in diesem Fall können Sie die entsprechende Anmeldung markieren und bestätigen, sofort werden alle Daten dieser Anmeldung auch in die neue Anmeldung übernommen (Rechtsgrund, Beträge, IEF-Übergang, etc.). Verteilungen werden diesfalls im Insolvenzverfahren des solidarisch haftenden Unternehmens insofern berücksichtigt, als dass der angemeldete Betrag um die zur Überweisung gelangende Quote reduziert wird.