Bestreitungsfrist

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Die vom Gericht festgesetzte Bestreitungsfrist muss nur einmal eingegeben werden (im Reiter PTS) und wird danach selbständig von Xpert in die bestrittenen Forderungen sowie in die Bestreitungsbenachrichtigungen übernommen.

 

Wurden zu einzelnen Insolvenzforderungen unterschiedliche Fristen gerichtlich festgelegt, können Sie das in den jeweiligen Forderungen überschreiben.

 

INS_Bestreitungsfrist

 

Möchten Sie die Bestreitungsfrist nachträglich für alle erfassten Forderungen ändern, korrigieren Sie den Wert bitte im Aktmenü Insolvenzakt im Reiter PTS unter B.Frist. Wechseln Sie anschließend wieder in das Aktmenü Forderungen und bestätigen Sie die nachfolgende Meldung mit Ja:

 

INS_Bestreitungsfrist2