Gebühreneinzug Zweite Partei |
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In der Exekutions-Leistung steht unter Personen/Gericht in der Auswahl Gebühreneinzug der Eintrag Zweite Partei, somit die Zahlpflicht des 1. Verpflichtenden zur Verfügung. In den ERV Sendedaten der Exekution wird dann der Gebührenindikator auf 2, Gebührenpflicht der 2. Partei, gesetzt.
Jedoch weisen wir darauf hin, dass dieser Gebühreneinzugsindikator nur unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel für Behörden, zu verwenden ist.
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