Anmerkung |
Top Previous Next |
Zur Anmerkung von endgültigem Wohnungseigentum können Sie zwischen bestehender und (in einem anderen Begehren) neu anzulegende Einlage wählen. Weiters wählen Sie den anzumerkenden Gegenstand aus.
Bei den Gegenständen Zusage der Einräumung und Übertragung Zusage Einräumung ist eine Objektbezeichnung anzugeben.
Wählen Sie den Gegenstand Vorbehaltene Verpfändung, so verändert sich die Makse wie folgt:
Bei der Vorbehaltenen Verpfändung ist es erforderlich, die Höhe der Forderung anzugeben. Möglich ist es auch weitere Angaben zur Nebengebührensicherstellung und zu den Zinsen zu machen.
Bei Zusage Einräumung und Übetragung Zusage Einräumung können maximal zwei Personen als Berechtigte angegben werden. Im Falle der Vorbehaltenen Verpfändung gibt es keine Beschränkung der anzugebenden Personen.
Die Gesetzesgrundlage ist kein Pflichtfeld und kann einen Geseztesverweis zur Eintragung enthalten.
|