Vorrang |
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Das Sonstige Begehren/Sonstiges/Vorrang wählen Sie, wenn ein neu einzutragenes Recht im Rang vor einem bereits verbücherten Recht eingetragen werden soll.
In dem ersten Feld können bereits verbücherte Lasten angeführt werden, in dem zweiten Feld können Begehrensbezüge erstellt werden.
Standardmäßig sind alle Häkchen bei Zurücktretend aktiviert, setzen Sie nun für das vorrangig einzutragende Recht das Häkchen Vortredend.
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