Einverleibung |
Top Previous Next |
Mit diesem Begehren erfolgen sowohl die Einverleibung des Singularpfandrechts als auch eine etwaige Vormerkung sowie Anmerkungen (Widmung für den Deckungsstock, Widmung für die Kaution, Kautionsband, Vollstreckbarkeit).
Es kann zwischen Höchst- und Festbetragspfandrecht gewählt werden:
Berechtigte: Es können 1 bis 100 berechtigte Personen (Buchberechtigte) hinzugefügt werden:
Vormerkung: Handelt es sich nicht um eine Einverleibung, sondern um die Vormerkung eines Pfandrechtes, ist die Checkbox Vormerkung zu aktivieren.
Bezugsdaten:
Die Bezugsdaten können entweder manuell direkt im Begehren (Rechtsklick -> Bezugsdaten hinzufügen) oder mittels Vorauswahl durch Aktivieren der jeweiligen Checkboxen (bei Begehren und/oder B-LNrn) hinzugefügt werden.
Bei der Eintragung eines Singularpfandrechtes kann lediglich ein Bezugsdaten-Eintrag erstellt werden.
Hier kann zwischen neu zu eröffnenden und bestehenden Einlagen gewählt werden.
Bei der Auswahl Neueinlage ist die Referenz auf ein anderes Begehren (Neue Einlage) verpflichtend.
Die Felder Neueintragungsreferenz und Im Rang für Pfandrecht (als C-LNR eingetragene Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung) sind optionale Felder und bei Bedarf auszufüllen.
Bei der Auswahl bestehende Einlage ist die Angabe von EZ und KG verpflichtend. Soll das Pfandrecht auf der gesamten Einlage einverleibt werden, reicht die Angabe von EZ und KG aus (somit wären keine weiteren Bezüge zu BLNR oder Begehren notwendig).
Eigentumsanteil BLNr: Wird das Pfandrecht auf bereits eingetragene B-LNrn einverleibt, so sind hier die zu belastenden Anteile anzuführen.
Neueintragungsreferenz: Wird das Pfandrecht auf neu einzuverleibende Eigentumsanteile einverleibt, so sind hier die zuvor erstellten Begehren der Eigentumseinverleibungen hinzuzufügen.
Im Rang für Pfandrecht: Hier wird Bezug auf eine etwaige im C-Blatt angemerkte Rangordnung genommen.
Anmerkung – Gegenstand: Gemeinsam mit der Pfandrechtseinverleibung kann innerhalb dieses Begehrens auch eine Anmerkung begehrt werden. Hier ist eine Mehrfachauswahl der Anmerkungsgegenstände möglich.
Forderung bei Höchstbetragspfandrecht:
Handelt es sich um ein Höchstbetragspfandrecht ist lediglich ein Forderungsbetrag einzugeben. Zusätzlich kann bei Bedarf ein Zusatztext (welcher im Grundbuch eingetragen werden soll) im Feld Zusatz vor erfasst werden.
Forderung bei Festbetragspfandrecht:
Bei einem Festbetragspfandrecht ist zusätzlich zur Forderung der Betrag der Nebengebührensicherstellung (NGS) anzugeben. Weiters können Angaben zu Verzugszinsen, Zinsen und Zinseszinsen (samt etwaigen Zusatztexten -> Feld nach) gemacht werden. Sind z.B. die Zinsen aus einem anderen Betrag (als der Forderung) zu berechnen, so ist dieser im Feld Betrag einzugeben.
Gebühren:
Zu den Gebühren können wie im Kapitel Allgemeine Felder beschrieben, unterschiedliche Angaben gemacht werden. Hierbei handelt es sich um die Eintragungsgebühr des jeweils einzutragenden Rechtes.
Im Feld Gesetzesgrundlage kann optional ein Gesetzesverweis zu dieser Eintragung eingegeben werden :
|