Konfigurationseinstellung und Leistungsdefinition |
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Um Grundbuchsgesuche per webERV zu versenden, ist es notwendig mit den ADMINISTRATOR-Benutzerdaten eine entsprechende Konfigurationseinstellung und eine Leistungsdefinition in notarXpert durchzuführen.
Leistungsdefinition:
Wählen Sie in der Menüleiste Einstellungen/Leistung/Bearbeiten, Sortieren
Sollten noch keine Leistungsdefinitionen für die einzelnen Arten von Grundbuchanträgen vorhanden sein, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Unter der Leistungsart Sonstiges/Grundbuch sollten über das Icon Plus-Icon folgende neue Leistungen definiert werden:
•Grundbuchantrag (Ersteingabe) •Grundbuchantrag (Folgeeingabe) •Anforderung Trennstücktabelle
Vergeben Sie nun eine Bezeichnung sowie ein Kürzel Ihrer Wahl.
Für diese Leistungen ist im Reiter ERV / jurXpert-Übersicht die ERV Schriftsatz Option Grundbuchantrag (webERV) auszuwählen.
Weiters ist eine eigene Leistungsdefinition für den Antragscontainer zu erstellen. Dazu ist im Reiter ERV / jurXpert-Übersicht die ERV Schriftsatz Option Grundbuch Antragscontainer (webERV) auszuwählen.
Hinweis: Über die Option Kürzel nicht in Aktionsauswahl anzeigen können Sie bestimmen ob eine Leistungsdefinition über die Xpert-Übersicht auswähl bar ist, oder nicht. Im Grundbuchbereich ist es nicht erforderlich, jede definierte Leistung in der Übersicht anzeigen zu lassen, da sich in diesem Bereich nach Auswahl der Leistung der Akt öffnet um dort das Gesuch zu erstellen. Erst anschließend wird eine Leistung dazu erstellt. Um den Tarif auszuwählen klicken Sie auf das Icon . Für die Ersteingabe wählen Sie die Option verfahrenseinleitender Schriftsatz.
Weiters empfehlen wir für die Ersteingabe zusätzlich die Option Grund-/Firmenbuch: alle Urkunden mittels ERV eingebracht? zu aktivieren. Damit gewährleisten Sie sich die automatische Setzung der Erhöhung der Kosten in Höhe von EUR 17,00 (§23a RATG Zuschlag elektronischer Rechtsverkehr).
Für die Folgeeingabe wählen Sie unter dem Eintrag Tarif die Option Sonstiger Schriftsatz. Da bei einer Folgeeingabe keine Pauschalgebühr anfällt, brauchen Sie dahingehend keine Auswahl vornehmen.
Für die Anforderung der Trennstücktabelle ist kein spezieller Tarif bzw. Pauschalgebühren auszuwählen. Hier fallen lediglich ERV-Kosten an.
Konfigurationseinstellungen:
Wählen Sie in der Menüleiste Einstellungen/Konfiguration/ERV/Reiter WebERV Grundbuch
Wichtig: Setzen Sie das Häkchen bei GB webERV aktiv (sollte dieses nicht standardmäßig aktiviert sein), damit beim Erstellen eines Grundbuchsauszuges die Liegenschaft importiert wird.
Fügen Sie nun Ihre zuvor angelegten Leistungskürzel ein (Die Kürzel im Screenshot dienen nur als Beispiel. Sie verwenden jene Kürzel die Sie zuvor bei Erstellung der Leistungsdefinitionen vergeben haben.)
Es wird empfohlen, das Feld Vertretungsvollmacht auszufüllen, somit wird der hier erfasste Test in jeden neu erstellten Antrag automatisch eingesetzt.
Des Weiteren können Sie hier auch einstellen, dass das Einzugskonto gleich automatisch in die Leistung des Grundbuchantrages übernommen wird. Dies macht dann Sinn, wenn nur ein Einzugskonto vorhanden ist. Wird diese Option nicht aktiviert, ist das Einzugskonto für die anfallende Pauschalgebühr innerhalb der Leistung manuell auszuwählen.
Spezielle Erweiterung für Banken:
Die Option Grundbucherweiterung für Banken ist nur zu aktivieren, wenn es sich beim Einbringer der Grundbuchanträge um eine Bank handelt. Bei aktivierter Option wird beim Begehren Pfandrecht/Einverleibung der Berechtigte automatisch als Antragsteller übernommen.
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