Grundstück Ab- und Zuschreibung |
Top Previous Next |
Das Begehren Grundstück Ab- und Zuschreibung wird verwendet, um bestehende Grundstücke ab- und zuzuschreiben. Hier sind nur verbücherte Grundstücke auswählbar, die über die im Akt importierte Liegenschaft ausgewählen sind.
Info: Für die Ab- und Zuschreibung von neu gebildeten Grunstücken ist das Begehren Durchführung Trennstücktabelle zu verwenden.
Bei der Grundstück Ab- und Zuschreibung können pro Begehren bis zu 100 Grundstücke angegeben werden. Diese wählen Sie entweder vor Erstellung des Begehrens durch Setzen des Häkchen bei den gewünschten Grundstücken oder nachträglich im Begehren mittels Rechtsklick (Grundstück hinzufügen) aus.
Ebenso können neu gegründete Grundstücknummern angeführt werden (wird im Normalfall nicht benötigt, da dies mit dem Begehren Trennstücktabelle Durchführung erfolgt).
Wird in einem bestimmten Rang ab- und zugeschrieben, ist die Tagebuchzahl hier anzugeben. Die Eingabefelder werden durch Setzen des Häkchens der Checkbox bei Rang ersichtlich.
Als Zieleinlage kann sowohl eine bestehende EZ als auch eine in diesem Antrag neu anzulegende EZ (mittels Begehrensbezug) ausgewählt werden.
Soll das Grundstück in eine neu anzulegende Einlage zugeschrieben werden, ist die Zieleinlage das zuvor erstellte Begehren Einlage Neueintragung.
Wird das Grundstück in eine bereits bestehende Einlage zugeschrieben, wählen Sie als Zieleinlage bestehende Einlage. Fügen Sie nun mit dem Icon
Geben Sie die KGNR sowie die EZ ein und klicken Sie danach auf das Icon
Zu den Gebühren können nun unterschiedliche Angaben gemacht werden. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Kapitel Allgemeine Felder.
|