Radierungsverbot |
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Um einerseits dem Radierungsverbot in der Buchhaltung zu entsprechen und andererseits die Buchhaltungspraxis unkompliziert zu halten, bietet notarXpert – in Absprache mit Kunden und Steuerexperten – die Möglichkeit, Buchungen in protokollierter Form löschen zu können. Gelöschte Buchungen werden dadurch aus der aktiven Buchhaltung entfernt, der Anwender wird zur Nachvollziehbarkeit nach dem Grund der Löschung gefragt und es wird mitprotokolliert, wann und von wem die Löschung durchgeführt wurde.
Darüber hinaus können die gelöschten Buchungen jederzeit optional gemeinsam mit den aktiven Buchungen ausgewertet werden, was insbesondere bei einer Finanzprüfung von Nöten ist. Die Lückenlosigkeit der Buchungen wird durch die Durchnummerierung ersichtlich.
Für Kanzleien, welchen diese Umsetzung des Radierungsverbotes nicht ausreichend erscheint, wurde nun in der Konfiguration die Möglichkeit geschaffen, das Löschen von Buchungen vollkommen zu unterbinden, wodurch bei jeder Korrektur eine, in der aktiven Buchhaltung nachvollziehbare, Stornobuchung zu machen ist.
Sie finden diese Option unter Einstellungen/Konfiguration/Finanzen/Buchhaltung:
Wenn Sie die Option Protokolliertes Löschen von Buchungen zulassen deaktivieren, können Korrekturen nur noch durch Stornobuchungen erfolgen.
Standardmäßig ist diese Option jedoch aktiviert, das bedeutet, dass sich für bestehende Buchhaltungskunden, nach dem Installieren einer aktuellen Programmversion, keine Änderung ergibt.
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