Sammeldebitorenkonten anlegen

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Die Sammeldebitorenkonten werden für die automatischen Buchungen bei der Überleitung der Honorarforderungen in die GmbH-Buchhaltung benötigt.

Es ist jeweils eines für Honorarforderungen Inland, EU und eines für Forderungen an Kunden aus einem Drittland erforderlich.

 

Die Optionen bei der Kontoanlage sind aus folgender Abbildung ersichtlich:

 

87-BH

 

Die Sammeldebitorenkonten für EU- und Drittländer sind adäquat anzulegen. Anschließend sind sie - wie unter GmbH-Konten Zuordnen beschrieben - zu zuordnen.