Leistungserfassung |
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Arten von Leistungen:
Es wird zwischen folgenden Leistungsarten unterschieden:
Allgemeine Leistungen •Sonstiges •Aktbearbeitung (Aktanlage, Eingabe Gericht, Eingabe überreicht, GZ vergeben....) •Finanzamt (Vidimierung, Anmeldung Erbschaftssteuer, Selbstberechnung Steuer...) •GK, Verlass iE (Abhandlung gem. §13 GKTG, Amtsbestätigung Verlass, Anfrage Bank als GK ....) •R-Genehmigungen (Agrar Genehmigung, Agrar Gesuch, Gemeinde Bauland...) •R-Grundbuch (anteiliges Grundbuchgesuch, GB Auszug...) •R-Lastenfreistellung (Aufforderungsverfahren ClNr., Enteignungsanmerkung....) •R-Liegenschaften (Erlagsfrist, Löschung TH-Register...) •R-Verträge (Anbot, Entwurf Ehepakt....) •T-Testament, Kodizill (Testament, ZTR löschung...) •U-Firmenbuch (FB Auszug, FB Beschluss...) •U-Unternehmensrecht (Bankbestätigung §10 GmbhG...)
Wie erfasst man eine Leistung:
Hierzu gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Das Leistungserfassungsblatt und die direkte Erfassung im Akt.
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